Meldepflicht und Dokumentation


Offizielle Dokumentation

Es ist die Pflicht, eines Halters von griechischen Landschildkröten (meist auch von anderen Arten),diese bei der höheren Naturschutzbehörde ( in unserem Falle: das Regierungspräsidium Freiburg)zu melden! Oft wird diese Bescheinigung auch "Cites" genannt. Beim Ausfüllen der entsprechenden Papiere sind die Damen und Herren des Amtes gern behilflich. Sinn ist es, alle Schildkröten in Privatbesitz zu dokumentieren und eine Vermarktungsgenehmigung zu erstellen. So kann jeder, der eine Schildkröte erwerben will, sicher belegt bekommen, daß es sich z.B. um eine Nachzucht aus Deutschland (Europa) handelt.

Wer Schildkröten ohne Papiere erwirbt muß wissen, daß diese auf illegale Weise gehandelt werden!

Wer möchte, kann sich hier eine Vermarktungs/Cites-Bescheinigung ansehen



Seit einigen Jahren ist es Vorschrift einmal jährlich Schildkröten unter 500g und alle 5 Jahre bei schwereren Tieren fotografisch die Entwicklung festzuhalten. Zum Größenvergleich wird ein Maßband oder Zollstock mitabgebildet. Diese Fotos müssen nicht jährlich an die Naturschutzbehörde geschickt werden - sie müssen nur existieren! So ist stets der Nachweis erbracht, daß es sich um das entsprechende Tier handelt. Hier können Sie eine solche Fotodokumentation sehen:
Frühere Cites - Fotos der Schildi letzte Fotos zur Erlangung der Vermarktungsgenemigung Zum Vergrößern anklicken!

Für jedes Tier wird eine eigene Bescheinigung ausgestellt und die Behörde ist sehr daran interessiert spezifische Merkmale zu dokumentieren. Für einen guten Hobby-Fotografen mit entsprechender Ausrüstung mag es kein Problem sein, gute "Paßbilder" seiner Tiere zu bekommen. Wir waren leider nicht so versiert und mußten uns daher etwas anderes einfallen lassen. Bevor nun aber alle Tierschützer einen "Schrei- Krampf" bekommen, möchte ich darauf hinweisen, daß wirklich kein Tier Schaden genommen hat ( bei immerhin ca 20 Jungen in den letzen Jahren). Ja, wir haben die "Kleinen" auf den Copierer gelegt und eine Aufnahme von oben und eine von unten gemacht! Danach konnten wir beliebig viele Abzüge davon herstellen, ohne ein Tier belästigen zu müssen. Die Copien dienten hervorragend dazu, die Tiere zu benennen, in Ruhe studieren zu können und so innerhalb kürzester Zeit alle auseinander zu halten. Bei einem eventuellen Verkauf bleibt das Papier immer bei der Schildkröte, wie ein Pass; und der neue Halter ist wiederum verpflichtet das Tier bei seiner Naturschutzbehörde zu melden. Sie selbst sollten die Weitergabe ihrem Amt mitteilen.

Private Dokumentation

Es ist sinnvoll, den Babies Namen oder Nummern zu geben, denn es gibt so einiges, was man im Laufe der Zeit zum einzelnen Tier zu notieren hat. Am wichtigsten ist eine Gewichts-Doku, denn es gibt nur wenig mehr, an dem man frühzeitig erkennen kann,ob es der Schildi gut geht. Eine stetige Zunahme von Gewicht und Größe sind Voraussetzung. Man sollte aber des Guten auch nicht zuviel tun, einmal wöchentlich bei Babies und einmal monatlich wiegen und messen bei den Größeren reicht vollkommen. Es ist selbstredend, daß Krankheiten, Arztbesuche und Medikamente dokumentiert werden sollten. Aber auch "persönliches", wie Lieblingsspeisen, Freßverhalten, Agressivität u.ä. sind es wert notiert zu werden, man vergißt leider viel zu schnell! So bekommt man mit der Zeit eine ganze "Legende" über die Tiere und bei einem Halter-Wechsel gibt es viel zu berichten und dies hilft der Schildi auf jeden Fall weiter.

Wer möchte, kann sich hier ein Schildi_Tagebuch ansehen

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30.08.2011 12:54:28 ©Gabriele Berg